EU-Verträge: Der Bundesrat müsste den Abstimmungstermin ansetzen, bevor das Referendum steht
Damit das Volk am 6. Juni 2027 über die Bilateralen III abstimmen kann, muss der Bundesrat den Urnengang Anfang Februar festlegen, mitten in der Referendumsfrist. Somm und Feusi sehen keinen Grund für die Eile ausser dem Wahlkalender von FDP und Mitte.