Mittwoch, 4. November 2026

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Schweiz · Rechtsstaat

Richter-Affäre am Bundesgericht: Am 5. November fällt in Lausanne das erste Urteil in eigener Sache

Die verschwiegene Beziehung zweier Bundesrichter hat 15 Revisionsgesuche ausgelöst, den Gerichtspräsidenten das Amt gekostet und das Parlament zur Verschiebung der Richterwahlen gezwungen. Am Donnerstag entscheidet das Gericht öffentlich über den ersten Pilotfall.

Am Donnerstag, 5. November, verhandelt das Bundesgericht in Lausanne öffentlich über ein Revisionsgesuch, das sich gegen das Gericht selbst richtet. Ein Bürger verlangt die Aufhebung eines Urteils vom 29. Mai 2026, an dem Bundesrichterin Beatrice van de Graaf (SVP) mitgewirkt hatte; wegen ihrer Beziehung zu Bundesrichter Yves Donzallaz (parteilos, bis 2022 SVP) hätte sie nicht urteilen dürfen. Ab 15 Uhr berät das Gericht öffentlich und verkündet den Entscheid. Revisionsverfahren werden sonst schriftlich erledigt, wie Keystone-SDA berichtet.

Was das Gesetz verlangt

Das Bundesgerichtsgesetz hält in Artikel 8 fest, dass Ehegatten, eingetragene Partner und Personen in einer dauernden Lebensgemeinschaft dem Bundesgericht nicht gleichzeitig angehören dürfen. Die «Weltwoche» machte die Beziehung Ende April publik. Donzallaz und van de Graaf bestreiten nicht, ein Paar gewesen zu sein, wohl aber die Dauerhaftigkeit: Die Beziehung habe rund ein Jahr gedauert und sei «bis vor Kurzem» geführt worden, man habe nie derselben Abteilung angehört und nie gemeinsam ein Urteil gefällt, teilte das Gericht laut «20 Minuten» mit. Ein 15-seitiger Bericht zweier unabhängiger Experten ging im Sommer an die Geschäftsprüfungs- und die Gerichtskommission des Parlaments und bleibt geheim, wie SRF berichtete. Ob eine «dauernde Lebensgemeinschaft» vorlag, hat das Gericht bis heute nicht entschieden. Deshalb hängt alles am Pilotfall.

15 Revisionsgesuche, eine gescheiterte Frist

Inzwischen liegen 15 Revisionsgesuche vor, darunter laut «20 Minuten» jene der wegen Mordes verurteilten Ex-Boxerin Viviane Obenauf und des Financiers Urs E. Schwarzenbach. Weil die zweite strafrechtliche Abteilung geschlossen in den Ausstand trat, wies Präsident François Chaix die Gesuche der zweiten zivilrechtlichen Abteilung unter Grégory Bovey zu. Das erste Gesuch scheiterte am 16. Oktober an der Form: Der Gesuchsteller hätte seit dem 15. Mai, als das Gericht erklärte, Beziehungen zwischen Richtern verstiessen gegen seine Gepflogenheiten, von der Mitwirkung van de Graafs wissen müssen, reichte aber erst im September ein. Die 30-Tage-Frist war verstrichen (Urteil 7F_76/2026).

In der gleichen Woche wies das Gericht ein Ausstandsbegehren von Donzallaz gegen Bovey als «offensichtlich unbegründet» ab. Vorausgegangen war ein Vorfall vom 6. Oktober: Bovey hatte einen internen Meinungsaustausch zur Definition der dauernden Lebensgemeinschaft eröffnet und Donzallaz und van de Graaf ausgeschlossen. Donzallaz suchte Bovey noch am selben Tag in dessen Büro auf; Bovey brach das Gespräch ab und informierte die Gerichtsleitung.

Das Gericht lässt seinen Präsidenten fallen

Am 12. Oktober zog die Vollversammlung der ordentlichen Bundesrichter die Konsequenz aus Monaten der Unruhe: Sie schlug der Bundesversammlung für 2027 bis 2028 den SVP-Bundesrichter Thomas Müller als Präsidenten vor, nicht mehr den amtierenden François Chaix (FDP). Dass ein Präsident nach einer einzigen Amtsperiode nicht mehr nominiert wird, ist beispiellos. Das Gericht nannte keinen Grund; die Kritik an Chaix' Umgang mit der Affäre ist aber breit dokumentiert. Der Luzerner Justizforscher Michele Luminati sagte gegenüber SRF: «Das Gericht hat kein Vertrauen mehr in seine Leitung.»

Die Gerichtskommission unter Nationalrat Leo Müller (Mitte) hatte die beiden Richter und den Präsidenten am 26. August angehört und die Gesamterneuerungswahl für 2027 bis 2032 in die Wintersession verschoben, um den Entscheid über die Revisionsgesuche abzuwarten. Ob sie Donzallaz und van de Graaf zur Wiederwahl empfiehlt, ist offen. FDP-Ständerat Andreas Caroni sagte dazu, «das Bundesgericht hat keine Disziplinarinstrumente gegenüber Bundesrichtern»; dem Parlament bleibt nur die Nichtwiederwahl.

Lei: «Ein Kindergarten»

In der «Schweizerstunde» des Kontrafunks zog der Thurgauer SVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt Hermann Lei Bilanz. Die Affäre schade dem Ansehen des Gerichts am meisten: «Also ein Kindergarten und man hält sich nicht ans Gesetz.» Er erwartet, dass das Parlament Chaix und Donzallaz nicht wiederwählt, während van de Graaf ihm «eher ein Opfer» scheine. Neue Aufsichtsgremien hält Lei für falsch; das höchste Gericht müsse solche Probleme selber lösen.

Lei nutzte den Anlass für Grundsätzliches. Das Bundesgericht habe 2015 bei der Personenfreizügigkeit die Schubert-Praxis aufgegeben, wonach ein bewusst vom Staatsvertrag abweichendes Bundesgesetz massgebend bleibt: «Das war eine Art Richterputsch, das war ein kleiner Staatsstreich», sagte er. Der Leitentscheid BGE 142 II 35 hält tatsächlich fest, dass die Schubert-Praxis für das Freizügigkeitsabkommen nicht gilt; Leis Angaben, das Urteil sei mit 4 zu 1 Stimmen und unter Mitwirkung von Donzallaz gefallen, liessen sich nicht überprüfen. Die Bundesrichter seien «Diener der herrschenden Meinung» geworden, so Lei; ein Verfassungsgericht lehnt er ab: «Ich kann davor nur warnen, wenn wir ein Verfassungsgericht haben, dann werden sie noch viel mehr machen, was sie wollen, diese Richter.»

Klartext

Zwei Richter haben eine Regel verschwiegen, die sie selber anzuwenden hätten, und das Gericht brauchte ein halbes Jahr, um zu klären, wer darüber urteilen darf. Das ist kein Privatleben, das geht auf Kosten der Rechtsunterworfenen: 15 Verurteilte fragen heute mit Grund, ob ihr Gericht richtig besetzt war. Die Antwort gehört in ein Urteil, nicht in ein geheimes Gutachten. Das Parlament hat das Instrument in der Hand, die Wahl im Dezember, und es soll es gebrauchen, statt neue Aufsichtsbehörden zu erfinden, die die Gewaltenteilung aushöhlen. Wer Recht spricht, hält sich an das Recht; wer das nicht kann, gehört nicht ans Bundesgericht.

«Also ein Kindergarten und man hält sich nicht ans Gesetz.»

– Hermann Lei, SVP-Kantonsrat und Rechtsanwalt, in der «Schweizerstunde» des Kontrafunks